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   BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22   

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https://dejure.org/2023,22699
BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22 (https://dejure.org/2023,22699)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2023 - XII ZB 303/22 (https://dejure.org/2023,22699)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2023 - XII ZB 303/22 (https://dejure.org/2023,22699)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 36 Abs. 3 GNotKG, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, §§ 303 Abs. 2 Nr. 1, 59 Abs. 1 FamFG, § 26 FamFG, § 278 FamFG, § 34 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 280 FamFG, § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 1814 Abs. 3 BGB, § 1896 Abs. 2 BGB, § 1814 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1814 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 1821 Abs. 3 Nr. 1 BGB, § 1820 Abs. 5 Satz 1 BGB, § 1821 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 278 Abs. 5 FamFG, § 278 Abs. 6, 7, § 283 Abs. 2, 3 FamFG, § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 1896 Abs. 3 BGB, § 666 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1814 Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 1821 Abs. 3 Nr. 1 u. 4 S. 1; FamFG §§ 26, 34 Abs. 3, 278
    Amtsermittlungspflicht des Betreuungsgerichts; Anforderungen an die Eignung des Vorsorgebevollmächtigten

  • Wolters Kluwer

    Anhörung des Betroffenen und Einholung eines Sachverständigengutachten bei Beendigung des Verfahrens ohne Betreuerbestellung auf Grundlage der Amtsermittlungspflicht; Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten; Abwendung einer erheblichen ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung des Betroffenen und Einholung eines Sachverständigengutachten bei Beendigung des Verfahrens ohne Betreuerbestellung auf Grundlage der Amtsermittlungspflicht; Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten; Abwendung einer erheblichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung trotz Vorsorgevollmacht - wegen Selbstgefährdung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abgelehnte Betreuerbestellung - und die Anhörung der Betroffenen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umfang der Amtsermittlungspflicht des Betreuungsgerichts

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Amtsermittlungspflicht im Betreuungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1297
  • MDR 2023, 1470
  • FamRZ 2023, 1748
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.02.2019 - XII ZB 485/18

    Betreuungssache: Erledigung des Hauptsacheverfahrens durch Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22
    Auch wenn das Verfahren nicht mit einer Betreuerbestellung endet, kann die Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG gebieten, den Betroffenen anzuhören und ein Sachverständigengutachten einzuholen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019 - XII ZB 485/18, FamRZ 2019, 736).

    Als im ersten Rechtszug beteiligte Angehörige des Betroffenen, deren Beschwerden zurückgewiesen worden sind, sind die Eltern gemäß §§ 303 Abs. 2 Nr. 1, 59 Abs. 1 FamFG auch beschwerdeberechtigt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019 - XII ZB 485/18 - FamRZ 2019, 736 Rn. 4 mwN).

    Wird die Einrichtung einer Betreuung ohne die erforderlichen Ermittlungen abgelehnt, so wird dem Betroffenen der ihm durch das Betreuungsrecht gewährleistete Erwachsenenschutz ohne ausreichende Grundlage vorenthalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. November 2021 - XII ZB 215/21 - FamRZ 2022, 379 Rn. 8 mwN und vom 13. Februar 2019 - XII ZB 485/18 - FamRZ 2019, 736 Rn. 11 mwN).

    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2021 - XII ZB 135/21 - FamRZ 2021, 1738 Rn. 9 mwN und vom 13. Februar 2019 - XII ZB 485/18 - FamRZ 2019, 736 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 06.07.2022 - XII ZB 551/21

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der erneuten persönlichen Anhörung des

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22
    Zu denken wäre hierbei insbesondere an eine sachverständig festgestellte Gefahr, dass es durch die Vorführung zu erheblichen Nachteilen für die Gesundheit käme (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2022 - XII ZB 551/21 - MDR 2022, 1433 Rn. 9 mwN).

    Die Nichtdurchsetzung einer notwendigen Anhörung mit den Mitteln des § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG stellt einen Verstoß gegen § 26 FamFG dar (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2022 - XII ZB 551/21 - MDR 2022, 1433 Rn. 9).

  • BGH, 29.03.2023 - XII ZB 515/22

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen durch das Gericht vor der Bestellung eines

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22
    Den daraus abzuleitenden Handlungsmaximen kann der Bevollmächtigte nicht gerecht werden, wenn er mangels Befähigung oder wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 29. März 2023 - XII ZB 515/22 - FamRZ 2023, 1150 Rn. 15 mwN).

    Denn sind behebbare Mängel bei der Vollmachtausübung festzustellen, erfordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich zunächst den Versuch, mittels eines zu bestellenden Kontrollbetreuers auf den Bevollmächtigten positiv einzuwirken, insbesondere durch Verlangen nach Auskunft und Rechenschaftslegung (§ 666 BGB) sowie Ausübung bestehender Weisungsrechte (vgl. Senatsbeschluss vom 29. März 2023 - XII ZB 515/22 - FamRZ 2023, 1150 Rn. 21 mwN).

  • BGH, 14.07.2021 - XII ZB 135/21

    Errichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts als

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 14. Juli 2021 - XII ZB 135/21 - FamRZ 2021, 1738 Rn. 11 mwN).

    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2021 - XII ZB 135/21 - FamRZ 2021, 1738 Rn. 9 mwN und vom 13. Februar 2019 - XII ZB 485/18 - FamRZ 2019, 736 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 671/12

    Betreuungsverfahren: Anordnung der Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22
    Dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können, setzt auch die Eignung des Bevollmächtigten dafür voraus, eine erhebliche Gefährdung für die Person des Betroffenen oder dessen Vermögen entgegen dessen geäußerten Wünschen abzuwenden, wenn der Betroffene die Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann (Fortführung von Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 671/12, FamRZ 2013, 1724).

    Dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können, setzt daher auch die Eignung des Bevollmächtigten dafür voraus, eine erhebliche Gefährdung für die Person des Betroffenen oder dessen Vermögen entgegen dessen geäußerten Wünschen abzuwenden (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 671/12 - FamRZ 2013, 1724 Rn. 9), wenn der Betroffene die Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.

  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17

    Betreuungssache: Einholung eines Gutachtens und Anordnung der Untersuchung und

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22
    Wäre der Betroffene auch zu dieser nicht erschienen, hätte das Landgericht eine Vorführung gemäß § 278 Abs. 5 FamFG in Betracht ziehen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 03.11.2021 - XII ZB 215/21

    Betreuungssache: Vorführung des Betroffenen zur persönlichen Anhörung im

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22
    Wird die Einrichtung einer Betreuung ohne die erforderlichen Ermittlungen abgelehnt, so wird dem Betroffenen der ihm durch das Betreuungsrecht gewährleistete Erwachsenenschutz ohne ausreichende Grundlage vorenthalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. November 2021 - XII ZB 215/21 - FamRZ 2022, 379 Rn. 8 mwN und vom 13. Februar 2019 - XII ZB 485/18 - FamRZ 2019, 736 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 06.12.2023 - XII ZB 401/22

    Rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin duch das

    Allerdings dürften - ungeachtet der Frage, ob die Betroffene bei Erteilung der Vorsorgevollmacht geschäftsunfähig war - die bisherigen Feststellungen die Annahme des Beschwerdegerichts tragen, dass der Ehemann der Betroffenen als Bevollmächtigter ungeeignet ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. August 2023 - XII ZB 303/22 - FamRZ 2023, 1748 Rn. 18 ff. mwN und vom 29. März 2023 - XII ZB 515/22 - FamRZ 2023, 1150 Rn. 15 mwN).
  • LG Freiburg, 27.12.2023 - 4 T 23/23

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung des Verkaufes einer Eigentumswohnung gegen den

    In einem derartigen Fall von selbstschädigenden Wünschen des Betroffenen gebietet es der Erwachsenenschutz, dass ein Betreuer von den geäußerten Wünschen abweicht (vgl. BGH, Beschluss vom 02.08.2023 - XII ZB 303/22, juris Rn. 18).
  • AG Maulbronn, 18.01.2024 - XVII 140/23
    Da die Einrichtung einer Betreuung daher nicht erforderlich ist im Sinne des § 1814 Abs. 3 BGB, kommt es auf die medizinischen Voraussetzungen nicht an, weshalb auch ein Sachverständigengutachten nicht einzuholen ist (§ 280 Abs. 1 FamFG e contrario; vgl. hierzu BGH NJW-RR 2021, 1299; BGH NJW-RR 2023, 1297 ).
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